erkennen

erkennen
wiedererkennen; peilen (umgangssprachlich); spannen (ugs.); begreifen; verstehen; blicken (umgangssprachlich); raffen (umgangssprachlich); checken (umgangssprachlich); kapieren (umgangssprachlich); schnallen (umgangssprachlich); durchsteigen (umgangssprachlich); einsehen; durchschauen (umgangssprachlich); erfassen; durchblicken (umgangssprachlich); herausfinden; ausmachen; feststellen; (einer Sache) auf die Spur kommen; ermitteln; eruieren; ausfindig machen; sehen; identifizieren; entdecken; aufklären; aufdecken; festmachen; auf die Schliche kommen (umgangssprachlich); detektieren; (einer Sache) gewahr werden; (sich) bewusst werden; draufkommen (umgangssprachlich); in Erfahrung bringen (umgangssprachlich); auf etwas kommen (umgangssprachlich); darauf kommen (umgangssprachlich); einfallen; auf die Idee kommen; hinter etwas kommen; bemerken; auf etwas kommen; ersehen; ablesen; umgrenzen; abzirkeln; bestimmen; orten; ausloten; abstecken

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er|ken|nen [ɛɐ̯'kɛnən], erkannte, erkannt:
1. <tr.; hat (mit Augen oder Ohren) deutlich wahrnehmen:
etwas ohne Brille nicht erkennen können; jmds. Stimme am Telefon erkennen; in der Dämmerung konnte man die einzelnen Personen, die Farben nicht erkennen.
Syn.: bemerken, identifizieren, wahrnehmen.
Zus.: wiedererkennen.
2. <tr.; hat
a) (aufgrund bestimmter Merkmale) ausmachen:
der Täter wurde an seiner Kleidung erkannt; der Arzt hat die Krankheit sofort [richtig] erkannt.
Syn.: feststellen, identifizieren.
b) Klarheit (über jmdn., etwas) gewinnen:
einen Freund erkennt man oft erst, wenn man in Not gerät; die Bedeutung dieses Buches wurde zunächst kaum erkannt.
Syn.: ausmachen, begreifen, bemerken, 2durchschauen, einsehen, entdecken, erblicken, erfassen, ermessen, fassen, kapieren (ugs.), mitbekommen, realisieren, sehen, sich klar werden über, überschauen, verstehen.
3. <itr.; hat ein bestimmtes Urteil fällen [und das Maß der Strafe festlegen]:
das Gericht erkannte auf Freispruch, auf drei Jahre Gefängnis.
Zus.: aberkennen, anerkennen, zuerkennen.

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er|kẹn|nen 〈V. tr. 166; hat
1. wahrnehmen, sehen, unterscheiden, erfassen
2. merken, wer od. was es ist
3. merken, wie etwas od. jmd. ist
● erkenne dich selbst!; erkennst du mich nicht (mehr)?; ich habe sie nicht gleich erkannt (und deshalb nicht gegrüßt); er erkannte, dass man ihn überlistet hatte; ich habe sofort erkannt, dass er ein Schwindler ist; kannst du erkennen, ob er etwas in der Hand hat? ● seinen Fehler, seinen Irrtum \erkennen; eine Frau, einen Mann \erkennen 〈bibl.; veraltetmit einer Frau, einem Mann Geschlechtsverkehr haben; eine Krankheit \erkennen; es ist zu dunkel, ich kann die Schrift nicht mehr \erkennen ● etwas zu \erkennen geben merken lassen, fühlen lassen; sich zu \erkennen geben sagen, wer man ist; er hat nicht zu \erkennen gegeben, ob es ihm leidtat; er hat seine Missbilligung, seinen Unwillen deutlich zu \erkennen gegeben; du musst deine Absichten, Wünsche schon etwas deutlicher zu \erkennen geben; \erkennen lassen zeigen, durchblicken lassen, sich anmerken lassen; sein Verhalten lässt doch deutlich \erkennen, dass er es nicht ernst meint ● ich habe ihn gleich als den anständigen Kerl erkannt, der er ist; etwas als falsch, richtig \erkennen; ich erkannte ihn am Gang, an der Sprache, Stimme; ich erkenne es an deinem Gesicht, dass du nicht zufrieden bist ich sehe es dir an; auf etwas \erkennen ein Urteil fällen; der Richter erkannte auf Todesstrafe, auf 10 Jahre Gefängnis; jmdn. für eine Summe \erkennen 〈veraltet〉 jmdm. eine S. gutschreiben; etwas gerade noch, gleich, rechtzeitig, sofort, zu spät \erkennen; ich kann von hier aus nicht \erkennen, was es ist; ich habe ihn schon von weitem erkannt

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er|kẹn|nen <unr. V.; hat [mhd. erkennen, ahd. irchennan = geistig erfassen, sich erinnern, zu kennen]:
1. so deutlich sehen, dass jmd. weiß, wen od. was er vor sich hat:
in der Dunkelheit niemanden e. können;
hier sind noch Bremsspuren zu e.;
der Stern ist gerade noch mit bloßem Auge zu e.
2.
a) aufgrund bestimmter Merkmale ausmachen, identifizieren:
seinen Freund [nicht gleich] e.;
ich erkenne ihre Stimme, sie an der Stimme;
ich gab mich als Deutscher/(veraltet:) Deutschen zu e.;
sie gab sich zu e. (nannte ihren Namen);
b) Klarheit über jmdn., etw. gewinnen; richtig einschätzen:
seinen Irrtum e.;
etw. als falsch, als seine Pflicht e.;
du bist erkannt (durchschaut).
3. [biblische, auf den hebr. Urtext zurückgehende von lat. cognoscere feminam] (geh. veraltet) [mit einer Frau] Geschlechtsverkehr haben.
4.
a) (Rechtsspr.) ein Urteil fällen, einen Beschluss verkünden:
die Richter erkannten auf Freispruch, auf eine Geldstrafe;
b) (Sport) (als Schieds- od. Linienrichter[in]) entscheiden:
der Schiedsrichter erkannte auf Elfmeter.
5. (Bankw.) (einem Konto eine Summe) gutschreiben.

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erkennen,
 
entlasten: auf der Habenseite eines Kontos (Kontogutschrift) buchen; Gegensatz: belasten.

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er|kẹn|nen <unr. V.; hat [mhd. erkennen, ahd. irchennan = geistig erfassen, sich erinnern, zu ↑kennen; 3: biblische, auf den hebr. Urtext zurückgehende LÜ von lat. cognoscere feminam]: 1. so deutlich sehen, dass man weiß, wen od. was man vor sich hat: in der Dunkelheit niemanden e. können; hier sind noch Bremsspuren zu e.; ich erkenne nur Umrisse; der Stern ist gerade noch mit bloßem Auge zu e.; ∙ <mit Gen.-Obj.:> und klar den Trappgang erblickte, sodass er seiner Salbänder ... zu e. vermochte (E. T. A. Hoffmann, Bergwerke 31). 2. a) aufgrund bestimmter Merkmale ausmachen, identifizieren: seinen Freund [nicht gleich] e.; ich erkenne seine Stimme, ihn an der Stimme; der Arzt erkannte die Krankheit sofort; jmdn. als [den] Täter e.; ich gab mich als Deutscher/(veraltet:) Deutschen zu e.; sie gab sich zu e. (nannte ihren Namen); b) Klarheit über jmdn., etw. gewinnen; richtig einschätzen: seinen Irrtum e.; etw. als falsch, als unvermeidlich, als seine Pflicht e.; du bist erkannt (durchschaut); ich erkenne (sehe ein), dass es nicht anders geht; erkenne dich selbst! (nach der Inschrift griech. gnõthi seautón des Apollotempels in Delphi). 3. (geh. veraltet) begatten; [mit einer Frau] Geschlechtsverkehr haben: Und Adam erkannte sein Weib Eva, und sie ward schwanger (1. Mos. 4, 1); der ich noch nicht ihren Körper erkannt und mich nicht vermischt habe mit der Schönheit (Langgässer, Siegel 358); wir erkennen uns das erste Mal (Wohmann, Absicht 78). 4. a) (Rechtsspr.) ein Urteil fällen, einen Beschluss verkünden: die Richter erkannten auf Freispruch, auf eine Geldstrafe; b) (Sport) (als Schieds- od. Linienrichter) entscheiden: der Schiedsrichter erkannte auf Elfmeter. 5. (Bankw.) (einem Konto eine Summe) gutschreiben: Wir erkennen heute Ihr obiges Konto ... mit DM 12,34 ... Bezirkssparkasse Bensheim (Anlage zum Tagesauszug 14. 7. 70). ∙ 6. <e. + sich> sich zurechtfinden: aber bald erkannt' ich mich, denn es war dasselbe Dorf, in welchem ich geboren war (Tieck, Eckbert 16). ∙ 7. anerkennen: Er will als seinen König mich e., sagt Ihr, und mir huldigen (Schiller, Jungfrau III, 2); Des Landvogts oberherrliche Gewalt verachtet er und will sie nicht e. (Schiller, Tell III, 3).

Universal-Lexikon. 2012.

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